Die Verhandlungen zwischen dem Bund und den Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes über die Gehaltsanpassung der Bundesbediensteten für 2009 brachten am 29.
November 2008 folgendes Ergebnis:
Ab 1. Jänner 2009 werden (bei einer Laufzeit bis 31. Dezember 2009)
a) die Gehälter der BeamtInnen, soweit sie nicht gemäß § 17 PTSG zugewiesen sind, die Monatsentgelte der Vertragsbediensteten und der Bediensteten mit einem Sondervertrag, in dem keine andere Art der
Valorisierung vorgesehen ist,
b) die Zulagen und Vergütungen, die im Gesetz in Eurobeträgen ausgedrückt sind, mit Ausnahme der Kinderzulage
um 3,55 % erhöht.
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