Einheitliche Regelung für Internetnutzung für Bundesbehörden

Maier: Beamtendienstrechtsgesetz gegen illegale Überwachung im Öffentlichen Dienst

Utl.: Einheitliche Regelung für Internetnutzung für Bundesbehörden

 

"Spionagesoftware im Bundeskanzleramt und illegale Logfile-Auswertungen im Finanzministerium im Jahr 2004 sind die Hintergründe für die Novellierung des Beamtendienstrechtsgesetzes", erinnerte der stellvertretende Vorsitzende der Datenschutzkommission Johann Maier vor der heutigen Beschlussfassung der BeamtInnendienstrechtsnovelle. Damals kam es im Finanzministerium zur illegalen Bespitzelung von BeamtInnen. Geplant waren unter dem damaligen Finanzminister Grasser überdies auch Abfragen beim Kreditschutzverband, ob MitarbeiterInnen des Finanzministeriums als Privatperson Schulden haben. Die Personalvertretung war natürlich nicht eingebunden. Der GÖD-Vorsitzende Fritz Neugebauer bezeichnete damals diese Vorgangsweise als ungeheuerlich und kündigte eine Sachverhaltsdarstellung an die Staatsanwaltschaft an. "Die heute zu beschließende Regierungsvorlage und die spätere Verordnung sind ein gemeinsamer Erfolg des österreichischen Datenschutzrates und Gewerkschaft Öffentlicher Dienst, um zukünftige Bespitzelungen im Bundesdienst zu verhindern und die Internetnutzung zu regeln", betonte Maier.****

Der Datenschutzrat hat sich seit 2004 wiederholt mit dem Einsatz von Überwachungssoftware und Überwachungsmaßnahmen in öffentlichen Dienststellen auseinandergesetzt. Es gibt im Bundesbereich bis heute keine einheitlichen Regelungen über den Einsatz von Software zur Kontrolle der Sicherung, der Funktionstüchtigkeit der EDV-Systeme und zur Gewährleistung der Datensicherheit.

In den einzelnen Ressorts gab es äußerst unterschiedliche - oft nicht nachvollziehbare - Vorgangsweisen bei Kontrollmaßnahmen gegenüber ihren eigenen MitarbeiterInnen. In Zukunft wird es nun in der Bundesverwaltung eine zwischen den Ressorts abgestimmte bundeseinheitliche und datenschutzrechtlich korrekte Vorgangsweise beim Einsatz von Überwachungssoftware geben. Diese wurde gemeinsam mit der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst erarbeitet. "Dabei wurden das Grundrecht auf Datenschutz und die Wahrung des Telekommunikationsgeheimnisses ausdrücklich berücksichtigt", so der stellvertretende Vorsitzende des Datenschutzrates.

Der Datenschutzrat hat im Gesetzgebungsverfahren darauf gedrängt, dass im öffentlichen Bereich nur solche Kontrollmaßnahmen und technische Systeme erlaubt sein sollen, die die Menschenwürde nicht berühren. Mit der Dienstrechts-Novelle 2007 wurden bereits zusätzliche datenschutzrelevante Bestimmungen in das Bundespersonalvertretungsgesetz aufgenommen, die den Einsatz von Überwachungssoftware in öffentlichen Dienststellen betreffen. So ist dem Dienststellenausschuss schriftlich mitzuteilen, welche Arten von personenbezogenen Daten der Bediensteten automationsunterstützt aufgezeichnet und welche Verarbeitungen und Übermittlungen vorgesehen werden. "Weiters ist bei der Einführung von Kontrollmaßnahmen bezüglich des Umganges von Bediensteten mit automationsunterstützten Datenverarbeitungssystemen das Einvernehmen mit dem Zentralausschuss herzustellen", stellte Maier fest.

Diese neuen geplanten einheitlichen Regelungen sollten nicht nur für Bundesdienststellen sondern in Zukunft auch bei allen Gebietskörperschaften - wie Länder, Städte und Gemeinden - Anwendung finden. Für die Bundesländer und Gemeinden sowie für den Bereich der Privatwirtschaft fehlen nämlich noch vergleichbare Regelungen und Ansätze. "Gerade die öffentlich bekanntgewordenen Bespitzelungen in einem oberösterreichischen Privatbetrieb zeigen die bestehenden Regelungsdefizite auf", so Maier abschließend. (Schluss) mw/cv

Rückfragehinweis: SPÖ-Bundesorganisation, Pressedienst, Tel.: 01/53427-275, Löwelstraße 18, 1014 Wien, http://www.spoe.at/online/page.php?P=100493

 

 

Neue Regeln für Internet-Kontrolle von Beamten
KATEGORIE: LEGISLATIVE 08.07.2009|Erstellt um 16:17 Uhr

 

Die Regierung novelliert das Beamtendienstrecht und legt dabei auch neue Regeln für die Überwachung der Internet-Verwendung am Arbeitsplatz fest. Die private Nutzung dienstlicher IKT-Systeme ist demnach zwar erlaubt, ein Rechtsanspruch darauf besteht jedoch nicht.

Der Nationalrat behandelt am Mittwoch eine Regierungsvorlage zur Novellierung des Beamtendienstrechtsgesetzes. Darin legt die Regierung unter anderem fest, unter welchen Voraussetzungen Überwachungssoftware und -maßnahmen in öffentlichen Dienststellen verwendet werden dürfen.

Grundsätzlich darf die IKT-Infrastruktur von den Beamten nur für dienstliche Zwecke genutzt werden. Allerdings ist im Gesetz festgelegt, dass auch private Nutzung erlaubt ist, solange sie nicht missbräuchlich erfolgt. Einen Rechtsanspruch auf private Nutzung der IKT-Systeme am Arbeitsplatz gibt es allerdings nicht.


Parlament: Gesetzestext und Bericht des Verfassungsausschusses des Nationalrats
Grundsätze für Kontrollmaßnahmen


Es soll nicht zulässig sein, "Kontrollmaßnahmen und technische Systeme" zu verwenden, "welche die Menschenwürde berühren", heißt es in Paragraf 79e. Personenbezogene Daten zur IKT-Nutzung dürfen zwar verwendet werden, aber nur "zur Abwehr von Schäden an der IKT-Infrastruktur oder zur Gewährleistung ihrer korrekten Funktionsfähigkeit" sowie "bei einem begründeten Verdacht einer gröblichen Dienstpflichtverletzung über Auftrag des Leiters der Dienststelle". Gemäß Paragraf 79g hat der Leiter der Dienststelle "die von einer Kontrollmaßnahme betroffenen Beamten über den Ermittlungsauftrag (...) umgehend in Kenntnis zu setzen".

Die Inhalte von übertragenen Nachrichten dürfen auch kontrolliert werden, aber nur dann, wenn es "zur Abwehr von Schäden an der IKT-Infrastruktur" unbedingt notwendig sei. Auch zur Kontrolle bei Verdacht einer "gröblichen Dienstpflichtverletzung" dürfen die Inhalte nicht untersucht werden. Generell ist die Telefonie von den Kontrollmaßnahmen ausgenommen. Eine Ausnahmebestimmung gibt es für Beamte der Parlamentsdirektion, auf die beispielsweise die Kontrollmaßnahmen bei Verdacht auf Verletzung der Dienstpflicht nicht anzuwenden sind.

 

Rechte und Pflichten festgelegt

 

Johann Maier (SPÖ), stellvertretender Vorsitzender der Datenschutzkommission, begrüßte in einer Aussendung vom Mittwoch die neuen, von der Koalition erarbeiteten Bestimmungen. Damit könnten in Zukunft Vorgänge wie die Logfile-Auswertung im Finanzministerium im Jahr 2004 verhindert werden. Nun existiere eine gemeinsam mit der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst (GÖD) erarbeitete bundeseinheitliche und "datenschutzrechtlich korrekte Vorgangsweise beim Einsatz von Überwachungssoftware".

"Weiters ist bei der Einführung von Kontrollmaßnahmen bezüglich des Umganges von Bediensteten mit automationsunterstützten Datenverarbeitungssystemen das Einvernehmen mit dem Zentralausschuss herzustellen", so Maier.

 

 

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