Erweiterung der Pensionskassenzusage für Bundesbedienstete ab 1. Jänner 2009



GZ ● BKA-920.803/0021-III/5/2009
ABTEILUNGSMAIL ● III5@BKA.GV.AT
BEARBEITERIN● FRAU MAG BARBARA WAWERKA
PERS. E-MAIL ● BARBARA.WAWERKA@BKA.GV.AT
TELEFON ● (+43 1) 53115/7118


An alle Dienstbehörden / Personalstellen
Antwort bitte unter Anführung der GZ an die Abteilungsmail

Erweiterung der Pensionskassenzusage für Bundesbedienstete ab 1. Jänner 2009


Sehr geehrte Damen und Herren!

Durch den Kollektivvertrag über die Pensionskassenzusage für Bundesbedienste-te vom 10. Juli 2009 (im Folgenden: KV; Beilage 1) wurde rückwirkend mit 1. Jänner 2009 sowohl der KV vom 17.9.2008 als auch jener vom 20.9.1999 ersetzt. Der KV vom 10.7.2009 gilt somit ab 1. Jänner 2009 für alle in die Pensionskassenvorsorge ein-bezogenen Bundesbediensteten.
1. Allgemeines
Dieses Rundschreiben informiert über die weitere Vorgangsweise bezüglich der neu einzubeziehenden und der bereits nach dem bisherigen KV einbezogenen Bediensteten. Die technischen Details der Durchführung sowie der vorgesehene Zeitplan sind der ent-sprechenden Anwenderinfo (SAP-Mail) der Applikation Bundesbesoldung zu entneh-men: s. www.bmf.intra.gv.at > Personalverfahren > Bundesbesoldung mit PM-SAP > Informationen des Applikationsmanagements (http://www.bmf.intra.gv.at/Personalverfahren/Bundesbesoldungmitpmsap/InformationendesPMS_1478/_start.htm).
2. Betroffene Bedienstete
2.1. Schon bisher einbezogene Bedienstetengruppen
Schon aufgrund der bisherigen Rechtslage waren folgende Gruppen einbezogen:
• Vertragsbedienstete der Entlohnungsschemata v und h,
• BeamtInnen, auf deren öffentlich-rechtliches Dienstverhältnis gemäß § 136b Abs. 4 BDG 1979 die für Vertragsbedienstete des Bundes geltenden besoldungs- und sozialversicherungsrechtlichen Vorschriften anzuwenden sind,
• Vertragsbedienstete in einem sondervertraglichen Dienstverhältnis,
• wissenschaftliches Personal an Universitäten, auf deren Dienstverhältnis das VBG anzuwenden ist:
- AssistentInnen gemäß den §§ 49l bis 49r VBG,
- Staff Scientists gemäß den §§ 49s bis 49v VBG und
- wissenschaftliche (künstlerische) MitarbeiterInnen im Sinne des § 6 des Bundes-gesetzes über die Abgeltung von wissenschaftlichen und künstlerischen Tätigkei-ten an Universitäten und Universitäten der Künste, BGBl. Nr. 463/1974,
mit Ausnahme der VertragsprofessorInnen gemäß §§ 49f bis 49k VBG, deren Pen-sionskassenvorsorge gemäß § 78a Abs. 4 VBG in einem eigenen KV zu regeln ist.

Für die schon vom bisherigen KV umfassten Bediensteten ändert sich die Bemes-sungs¬grundlage für die Pensionskassenbeiträge. Sie entspricht ab 1. Jänner 2009 dem Entgelt nach § 49 ASVG einschließlich der Sonderzahlungen, jedoch ohne Berücksichti-gung der Höchstbeitragsgrundlage nach § 45 ASVG. Die Änderung der Bemessungs-grundlage wurde bereits mit 1. Jänner 2009 im Verfahren PM-SAP umgesetzt (siehe dazu Anwenderinfo-Nr.: 27/2008 - Maßnahmen in den Verfahren PM-SAP und Bundes-besoldung/GZ. BMF-320502/0004-V/6/2008 vom 10. Dezember 2008 der Applikation Bundesbesoldung).
2.2. Ab 1. Jänner 2009 neu einbezogene Bedienstetengruppen
Mit 1. Jänner 2009 werden die nach dem 31. Dezember 1954 geborenen Bediensteten folgender Gruppen in die Pensionskassenvorsorge einbezogen:
• bisher noch nicht einbezogene BeamtInnen,
• Vertragsbedienstete der Entlohnungsschemata I und II,
• VertragslehrerInnen,
• Vertragsbedienstete des Krankenpflegedienstes,
• VertragsassistentInnen gem. § 51 VBG und VertragsdozentInnen gem. § 55 VBG,
• LandeslehrerInnen und LandesvertragslehrerInnen.
2.3. Wartefrist
MitarbeiterInnen werden erst nach einem einjährigen ununterbrochenen Dienstverhältnis (Wartefrist) in die Pensionskasse einbezogen. Mehrere aufeinander folgende befristete Dienstverhältnisse gelten als ununterbrochen, sofern dazwischen jeweils nicht mehr als sechs Wochen oder bei LehrerInnen Juli und August und sechs Wochen liegen.
Mit Ausnahme der Ersterfassung aufgrund der Erweiterung (siehe unten) sind die MitarbeiterInnen von der Dienstbehörde / Personalstelle mit Beginn des auf den Ablauf der Wartefrist folgenden Beitragsmonats bei der Pensionskasse anzumelden.
2.4. Unverfallbarkeit der Dienstgeberbeiträge
Weiters wurde im neuen KV die sofortige Unverfallbarkeit der Dienstgeberbeiträge vereinbart. Der Wegfall der Fünfjahresfrist für den Anspruchserwerb aus Dienstgeber-beiträgen gilt sowohl für bereits vor 2009 als auch für neu einbezogene Bedienstete.
3. Umsetzung der Erweiterung
3.1. Automationsunterstützte Aussendung an alle neu einbezogenen MitarbeiterInnen
Die betroffenen Bediensteten werden ab 15. September 2009 ein Informationsschrei-ben samt Kurzinformation zur neuen Pensionskassenzusage und zwei Formulare - die „Erklärung zur Leistung von Eigenbeiträgen" und den „Antrag auf Erstattung der Ein-kommensteuer (Lohnsteuer)" erhalten (Beilagen 2 bis 5). Die Bediensteten werden da-mit insbesondere ersucht werden, eine Erklärung über die Leistung von Eigenbeiträgen zur Pensionskassenvorsorge abzugeben.
Für alle in die Pensionskassenzusage neu einbezogenen Gruppen wird die rückwirken-de Einspeicherung von Informationen zur Zahlbarstellung der Dienstgeberbeiträge (inkl. Verzugszinsen) im Verfahren PM-SAP zentral durchgeführt.
3.2. Mitwirkung der Dienstbehörden/Personalstellen bei der Erweiterung
Alle Dienstbehörden/Personalstellen erhalten von BMF V/6 eine Liste, auf der sämtliche erstzuerfassenden Bediensteten ihres Bereiches aufscheinen sollten, zur Überprüfung.
An Bedienstete, die zwar einbezogen sind, jedoch das unter TZ 3.1. angeführte Informationsschreiben nicht erhalten haben, ist von der Dienstbehörde/Personalstelle bei bevorstehendem oder bereits erfolgtem Ablauf der Wartefrist dieses samt Formblättern „Erklärung zur Leistung von Eigenbeiträgen" und „Antrag auf Erstattung der Einkommensteuer (Lohnsteuer)" mit dem Ersuchen zu übermitteln, diese bei gewollter Leistung von Eigenbeiträgen allenfalls ausgefüllt der Dienstbehörde/Personalstelle zu retournieren.
Nach Rücklangen der ausgefertigten Formulare ist die Erfassung der Eigenbeiträge bei der Bundespensionskasse (BPK) durch Eingabe in PM-SAP vorzunehmen und ein Vermerk über das Vorliegen eines „Antrages auf Erstattung der Einkommensteuer (Lohnsteuer)" samt Datum der Unterfertigung des Antrags in PM-SAP zu veranlassen. NEU: Die von den Bediensteten retournierten Formulare verbleiben im Personal-akt.
Bis zur jeweiligen Abrechnung für Dezember 2009 sollten dann auch alle Eigenbeiträge der DienstnehmerInnen an die BPK überwiesen werden. Dies ist äußerst wichtig um den Bediensteten die Nutzung steuerlicher Vorteile auch für das Jahr 2009 zu ermöglichen.
4. Laufende Aufgaben der Dienstbehörden/Personalstellen
4.1. Allgemeine Aufgaben
Der Bund hat als Dienstgeber die Pflicht, die BPK über alle für die Beiträge, Anwartschaften und Leistungen erheblichen Umstände und Daten sowie deren Änderung unverzüglich zu informieren und Meldungen des Dienstnehmers an die BPK elektronisch weiterzuleiten. Diese Verpflichtung wird - wie bisher - von den Dienstbehörden / Personalstellen wahrgenommen. Die elektronische Weiterleitung der in PM-SAP gespeicherten und für die Weiterleitung an die BPK vorgesehenen Informa-tionen ist durch die ordnungsgemäße Erfassung der Daten im Verfahren PM-SAP ge-währleistet.
Details sind sowohl dem VHB (Link zur Applikation Bundesbesoldung siehe unten) als auch der Beilage 6 - „Wesentliche prozessuale Verwaltungsabläufe" zu entnehmen.
4.2. Aufgaben bei neu einzubeziehenden DienstnehmerInnen (mit Ausnahme der erstmaligen Erfassung im Rahmen der Erweiterung)
Nach Ablauf der Wartefrist:
 ADV-mäßige Veranlassung der Überweisung von Dienstgeberbeiträgen (siehe VHB zu IT 0057)
 Aushändigung folgender Formblätter/Informationen:
• „Erklärung zur Leistung von Eigenbeiträgen"
• „Antrag auf Erstattung der Einkommensteuer (Lohnsteuer)"
• Folder Kurzinformation zum Pensionskassenmodell
 Entgegennahme der ausgefertigten Formblätter
 ADV-mäßige Erfassung (siehe VHB zu IT 0057) möglicher Eigenbeiträge
 Aufbewahrung der Formulare im Personalakt
5. Weiterführende Informationen, nützliche Links
• Servicecenter der Bundespensionskasse AG (Tel. 01/5030741-1990,
E-Mail: servicecenter@bpk.at)
• Homepage der BPK
www.bundespensionskasse.at (Die Inhalte auf dieser Homepage werden bis 15.9.2009 noch überarbeitet)
• Seiten der Applikation Bundesbesoldung im BMF
www.bmf.intra.gv.at > Personalverfahren > Bundesbesoldung mit PM-SAP
• DiReSy-Seite des BKA: www.ag.bka.gv.at/diresy/index.php/Pensionskassenvorsorge
Benutzer: <diresy> Passwort: <diresy>
Hier finden Sie Antworten auf Detailfragen inkl. Fallbeispielen.

Dieses Rundschreiben ist auch auf der Homepage der Sektion III des BKA unter der Adresse http://oeffentlicher-dienst.intra.gv.at/persadmin/rs/920_803_0021_2009.pdf verfügbar.

25. August 2009
Für die Bundesministerin:
ALBERER
7 Beilagen

Elektronisch gefertigt

 

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Die Internetausgabe mit Links zu den Formularen wird laufent aktualisiert!

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Beste Rabatte für alle Bediensteten!
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